[448] Das Suffragium, oder die Stimme, welche einer bei irgend einer vorzunehmenden Handlung zu geben das Recht hat, war besonders zu Rom ein Vorrecht, das jedem Römischen Bürger in den Comitiis, bei Einführung oder Abschaffung eines Gesetzes, bei Besetzung eines Amts, oder sonst in ähnlichen Angelegenheiten zustand. Sie versammelten sich bei einem solchen Falle auf dem Marsfelde, und Jeder ging zu seiner Centurie, welche nun nach der Reihe sich in den dazu bestimmten Platz, Ovile genannt, verfügte: gleich beim Eingange dazu befanden sich kleine Brücken, auf welchen gewisse Leute (diribitores) ihnen Täfelchen zum Stimmen austheilten, und zwar, wenn die Rede von einem einzuführenden Gesetze war, zwei Täfelchen, eines mit den Buchstaben U R (uti rogas – dem Antrage gemäß), das andere mit A (antiquo – ich laß es beim Alten) bezeichnet; oder, wenn es ein zu besetzendes Amt betraf, so viel Täfelchen, als Wahl-Candidaten vorhanden waren, um den Namen desjenigen, den man dazu haben wollte, darauf zu schreiben. So wurden nun die Stimmen gesammelt, und nach deren Mehrheit der Beschluß gemacht, der denn auch volle Kraft und Wirkung hatte.