[70] Suffragĭum (lat.), 1) (röm. Ant.), Wahlstimme, Stimme, welche vor Beschlußfassungen von den Richtern od. den Wählenden gegeben wurde; es geschah dies mündlich (S. apertum), od. durch Täfelchen (S. tacĭtum); über die letztere Art s.u. Comitia B); 2) nach Katholischer Lehre die Fürbitten bei Gott, welche den Gläubigen zu Theil werden aus dem Gebete u. den Verdiensten Christi u. der Heiligen, aus dem Gebete der Kirche bei der Messe, beim Brevier u. aus anderen gottesdienstlichen Übungen, endlich auch aus den Abtödtungen, Gebeten u. sonstigen guten Werken, welche der Einzelne in eigenem Namen verrichtet. Darum führen im Brevier mehre kleinere Gebete, worin bestimmte Heilige an minder festlichen Tagen angerufen werden, den Namen Suffragia sanctorum..