Suffragium

[329] Suffragĭum bezeichnet die Stimme eines Stimmberechtigten bei einer Abstimmung; Suffragan heißt in einem jeden Collegium von Geistlichen jedes stimmberechtigte Mitglied. Vorzugsweise wird der einem Erzbischof untergeordnete Bischof dessen Suffragan genannt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 329.
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