Der Aachner Friede

[1] Der Aachner Friede. Obgleich Carl der VI. schon 1713 auf seinen Todesfall eine Erbfolge-Ordnung errichtet hatte, welche unter den Namen der pragmatischen Sanction bekannt ist, und von den vorzüglichsten Europäischen Mächten garantirt wurde; so vereinigten [1] sich doch nach seinem 1740 erfolgten Tode mehrere Mächte, vorzüglich Preußen, Frankreich und Spanien, wider dieselbe, (England war die einzige Macht, welche die pragmatische Sanction noch in Schutz nahm) und unterstützten die Ansprüche, die das Haus Baiern wider Marien Theresien, Carls VI. Tochter und Gemahlin des Großherzogs von Toskana, auf die Oesterreichische Erbfolge machte. Die vereinigten Mächte stritten mit Glück; und es war ihnen, vorzüglich durch die Klugheit des nach Deutschland abgesandten Marschalls Belle-Isle, sogar gelungen, den Churfürsten Carl Albrecht von Baiern, unter dem Namen Carls VII. auf den Kaiserthron zu setzen. Carls Glück änderte sich jedoch zu seinem Nachtheil, und er mußte bis kurz vor seinem Tode (welcher im Anfange des Jahrs 1745 erfolgte) sein Land in Oesterreichischen Händen sehen. Als sich nun nach Carls Tode sein Sohn mit der Zurückgabe seiner väterlichen Länder zufrieden zu sein bewogen fand, wurde 1745 Mar. Theresiens Gemahl, Franz, Großherzog von Toskana, zum Kaiser gewählt, und nicht nur zu Dresden 1745 mit Preußen, sondern auch 1748 mit den übrigen Mächten zu Aachen Friede geschlossen, vermöge dessen es am Ende doch völlig bei der pragmatischen Sanction blieb, den einzigen Punkt ausgenommen, daß Don Philipp, Prinz von Spanien, die Herzogthümer Parma, Piacenza und Gnastalla bekam.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 1-2.
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