Der Cardinal

[221] Der Cardinal, a. d. Lat. so heißen die Mitglieder eines geistlichen Collegiums von 70 Personen, welche den Pabst aus sich selbst wählen, und mit ihm die Regierungsgeschäfte verwalten. Sie bestehen aus 6 Bischöfen, 50 Priestern und 14 Diaconen. Jeder derselben führt den Namen von einer Kirche zu Rom oder im päpstlichen Gebiet, deren Einkünfte er anstatt eines Gehaltes zieht. Kein Cardinal darf sich ohne besondere Dispensation von seiner Kirche entfernen; doch werden oft auch ausländische Fürsten oder Bischöfe zu Cardinälen gemacht. Die Cardinäle haben königlichen Rang. Sie tragen auf dem Kopfe beständig eine hochrothe Mütze; [221] über derselben einen Hut mit seidnen herabhangenden Schnuren, an deren Enden Quasten befestigt sind; übrigens eine Art von Priesterhabit, der so wie der Hut entweder hochroth oder rosenfarben oder violett ist. Der Ort, wo sie den Papst wählen, ist im Vatican zu Rom, heißt Conclave, und besteht aus einer Menge kleiner Zimmer, von welchen jeder Cardinal 11 Tage nach Absterben des Papsts zwei bis drei bekommt. Alle nicht schlechterdings nothwendige Zugänge zum Vatican werden vermauert. Jeder Cardinal wirft seine Stimme in einen Kelch auf dem Altar der Kapelle. Sie werden dann laut abgelesen: und wenn zwei Drittheile für Einen ausfallen; so wird er zum Papst gewählt, außerdem aber die Wahl (scrutinium) wiederhohlt, und zuletzt zur sogenannten Inspiration geschritten (d. h. die Cardinäle, welche einig geworden sind, gehen aus ihren Zellen, und rufen sich den Namen des zu wählenden laut zu.) Ein jeder Papst muß wenigstens 55 Jahr alt, aus Italien gebürtig, vermöge seiner Person von keinem fremden Staate abhängig und ein Mann ohne Tadel sein.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 221-222.
Lizenz:
Faksimiles:
221 | 222
Kategorien: