Der Deutsche Fürstenbund

[72] Der Deutsche Fürstenbund. Die Geschichte unsers Vaterlandes liefert in ältern und neuern Zeiten Beispiele von Verbindungen, welche mehrere Reichsfürsten unter sich eingingen, um sich entweder gemeinschaftlich zu schützen, oder ihre gegenseitigen Rechte zu garantiren, oder die Erbfolge unter einander zu bestimmen u. dergl. Die nächsten Gründe solcher Unionen lagen daher immer in dem gemeinschaftlichen Interesse ihrer Urheber, und hatten auf das Gesammtwohl Deutschlands nicht die geringste Beziehung. Einen ganz andern Zweck hatte aber der eigentlich so genannte Fürstenbund, welcher, da der Oestreichische Plan, Bayern einzutauschen, im J. 1785 erneuert worden, von den drei Churhäusern, Sachsen, Brandenburg und Braunschweig-Lüneburg am 23. Jul. d. J. zu Berlin [72] unterzeichnet wurde. Friedrich der Einzige fühlte die Nothwendigkeit, der schon damahls wankenden Deutschen Reichsverfassung aufzuhelfen, und jede unrechtmäßigen Eingriffe in dieselbe abzuwenden. Er verband sich daher mit den beiden andern genannten mächtigen Fürsten; und die Hauptabsicht dieses Bundes war vorzüglich darauf gerichtet, daß die Deutsche Verfassung in ihrer ursprünglichen Reinheit hergestellt, alle willkührliche Anmaßungen des Kaisers, ihr zuwider zu handeln, entkräftet, und die einzelnen Glieder des Reichs in ihren Besitzungen und Rechten geschützt werden sollten. Mehrere angesehene Reichsfürsten, z. B. der Churfürst von Mainz, die Herzoge zu Weimar und Gotha und Andre, traten dem Bunde bei; und es muß der Wunsch jedes patriotischen Deutschen sein, daß er immer seine Kraft behaupten, und nicht etwa einmahl dem Rechte des Stärkern aufgeopfert werden möge.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 2. Amsterdam 1809, S. 72-73.
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