[18] Die Fehm, eine alte Sächsische Benennung des Blutbannes oder der peinlichen Gerichtsbarkeit und des Gerichts. welches sie ausübt. In einer besondern Bedeutung heißen Fehmgerichte die durch unsre neuern Romane und Schauspiele so bekannten heimlichen Gerichte in Westphalen. S. das heimliche Gericht.
Adelung-1793: Fehm (2), die · Fehm (1), die · Fehm (3), der
Brockhaus-1809: Fehm
Pierer-1857: Fehm · Fehm