[160] Fehm, 1) Haufen; 2) Haufen Holz, eine Klafter breit u. hoch; 3) die Früchte der Eicheln u. Buchnüsse, in so fern sie zur Schweinemast gebraucht werden; für die Erlaubniß hierzu wird an einen Forstbeamten das Fehmgeld entrichtet u. über die in die F. getriebenen Schweine u. das dafür bezahlte Geld ein Verzeichniß (Fehmregister) gehalten; um die Schweine nicht zu verwechseln, wird ihnen ein Zeichen (Fehmmal) eingebrannt; mehr s.u. Mast; 4) Haufen Heu od. Getreide, s. Feimen.
Adelung-1793: Fehm (3), der · Fehm (2), die · Fehm (1), die
Brockhaus-1809: Fehm · Die Fehm
Pierer-1857: Fehm