Fehm

[160] Fehm, 1) Haufen; 2) Haufen Holz, eine Klafter breit u. hoch; 3) die Früchte der Eicheln u. Buchnüsse, in so fern sie zur Schweinemast gebraucht werden; für die Erlaubniß hierzu wird an einen Forstbeamten das Fehmgeld entrichtet u. über die in die F. getriebenen Schweine u. das dafür bezahlte Geld ein Verzeichniß (Fehmregister) gehalten; um die Schweine nicht zu verwechseln, wird ihnen ein Zeichen (Fehmmal) eingebrannt; mehr s.u. Mast; 4) Haufen Heu od. Getreide, s. Feimen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 160.
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