[30] Die Flagge, die große insgemein viereckige Schiffsfahne von leichtem wollenem Zeuge, welche auf die Spitze eines Mastes oder auf das Hintertheil des Schiffs aufgesteckt zu werden pflegt, und sich durch ihre Breite und Größe von andern Schiffsfahnen unterscheidet. Alle Schiffe können hinten und vorn eine Flagge aufstecken; aber nur der Admiral führt die Flagge auf dem großen Maste – welche auf den Kriegsschiffen in engerer Bedeutung die Flagge genannt wird – und unter derselben noch eine kleinere Fahne, einen Wimpel. Das Wapen und die Farbe der Fahne bezeichnen die Nation, den Stand der Offiziere und die außerordentlichen Gelegenheiten, bei welchen auf dem Hintertheile des Schiffs besondere Arten von Flaggen gebraucht werden, z. B. die Hülfsflagge, durch welche andere Schiffe zu Hülfe gerufen werden, die Todtenflagge, wenn sich eine vornehme Leiche auf dem Schiffe befindet, die Friedensflagge, welche fast bei allen Nationen weiß ist. Das Streichen oder Senken der Flagge ist die größte Ehrenbezeugung, die ein Schiff dem andern erzeigen kann; das Halten der Flagge im Arme ist eine geringere. Die königliche Flagge, die ein königliches Schiff führt, streicht vor Niemand. – Das Flaggenschiff, ein Schiff, auf welchem ein hoher Officier befindlich ist, der seine Flagge weben läßt.