[717] Flagge, die viereckige Fahne, welche auf einem Maste, oder am Bug oder auf dem Hintertheil eines Schiffes aufgesteckt wird; sie bezeichnet durch Farbe u. Wappen die Nationalität des Schiffes, bei Kriegsschiffen zugleich den Rang des Befehlshabers und dient in einigen Fällen als Signal. Die F. des Admirals wird auf dem Hauptmast aufgesteckt (aufgehißt), die des Viceadmirals auf der Vorstenge, des Contreadmirals auf der Kreuzstenge, auf dem Hauptmast nur, wenn er ein selbstständiges Geschwader befehligt. Solche Schiffe heißen F.nfchiffe, die Befehlshaber F.noffiziere; auf den engl. Schiffen bezeichnet die rothe, weiße u. blaue F. den militärischen Rang des Admirals, Vice- u. Contreadmirals. Als Signal bezeichnet z.B. die Noth-F., daß das Schiff Hilfe bedarf, die Todten-F., daß es einen vornehmen Todten an Bord hat; die Parlamentär- oder Friedens-F., die Pest-F.; wird im Kampfe die F. heruntergelassen, gestrichen, so ergibt sich das Schiff.