Die Halsgerichts-Ordnung

[161] Die Halsgerichts-Ordnung; so nennt man die peinliche Gerichtsordnung, welche Kaiser Carl der fünfte im Jahre 1532 auf dem Reichstage zu Regensburg bekannt machte, um das peinliche Gerichtswesen in Deutschland nur einiger Maßen zu bestimmen. Wenn man bedenkt, in welchem Zustande sich damahls die wissenschaftliche Bildung und besonders die Philosophie in Deutschland befand; so wird man diesem Strafgesetz-Buche, als dem ersten Versuch, immer volle Gerechtigkeit widerfahren lassen müssen, ob gleich nicht geläugnet werden kann, daß es ihm an Bestimmtheit und einem festen Plan fehlt. Es war doch schon genug, daß die Deutschen nunmehr ein peinliches Gesetzbuch in ihrer Muttersprache bekamen, und gegen die willkührlichen Entscheidungen der Richter einiger Maßen gesichert wurden.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 2. Amsterdam 1809, S. 161.
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