Die Pairs

[348] Die Pairs hießen in der alten Französischen Monarchie alle diejenigen Edeln, welche gleichen Rang hatten, daher einerlei Vorzüge genossen und nur allein das Recht hatten, über einander Gericht zu halten. Nach der Einführung des Lehnsystems fing man an, diejenigen Vasallen, welche ihre Lehne unmittelbar von der Krone erhielten, ausschließend Pairs zu nennen. Die Anzahl derselben wurde bald auf zwölf festgesetzt, worunter sechs weltliche und sechs geistliche waten. Späterhin, da viele Familien der Pairs ausgestorben, oder ihre Besitzungen auf ankere Art an die Krone zurückgefallen waren, errichteten die Französischen Könige neue Pairschaften (Pairies), womit sie die Verdienste einzelner Familien belohnten; auch wurde nachher verordnet, daß die Prinzen von Geblüt für geborne Pairs angesehen werden sollten. Zuweilen erhielten sogar auswärtige Prinzen die Würde eines Pairs, und genossen dadurch den ausgezeichneten Rang, der in Frankreich damit verbunden war. Hätte sich die National-Versammlung von 1789 in zwei Kammern nach Art des Englischen Parlaments vertheilt, so würden die Pairs das Oberhaupt ausgemacht haben. Man zählte damahls an sechzig Pairs in Frankreich, worunter sieben geistliche und ein und vierzig weltliche waren. Die Stände nahmen jedoch darauf keine Rücksicht: und die Würde der Pairs hatte mit den übrigen adelichen Vorrechten gleiches Schicksal, und wurde mit der neuen Ordnung der Dinge völlig aufgehoben. – – In England ist der Stand eines Pairs ganz unabhängig vom Adel, und hängt überhaupt mit keiner Classe der übrigen Staatsbürger zusammen. Der König ernennt nach Gutdünken die Pairs, und schränkt sich dabei auf keine bestimmte Anzahl ein. Da selbst Männer aus dem Bürgerstande zu dieser Würde erhoben werden können, so findet keine Eifersucht der Niedern gegen diejenigen, die damit bekleidet sind, Statt. Die Nation betrachtet vielmehr die Pairs als eine Mittelinstanz zwischen sich und dem König; und dieser kann so lange auf ihren Beistand rechnen, so lange er [348] nicht offenbar der Constitution zuwider handelt. Uebrigens bilden die Pairs, da sie das Oberhaupt des Parlaments ausmachen, zugleich den höchsten Gerichtshof für das ganze Reich. In den neuern Zeiten hat der Hof zu London ungewöhnlich viel Pairs ernennt, um dadurch seine Partie zu verstärken.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 3. Amsterdam 1809, S. 348-349.
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