[339] Pairs (frz., spr. pähr), engl. Peers (spr. pihrs), vom lat. Pares (d.h. Gleiche), im Mittelalter die auf dem german. Grundsatz der Rechtsgleichheit aller freien Männer beruhende Bezeichnung der durch das Lehnswesen zu einem erblichen Berufsstande zusammengeschlossenen waffengeübten Grundbesitzer, die nur von ihresgleichen gerichtet wurden. Daraus entwickelte sich in England ein hoher reichsständischer Adel (Peerage), der allmählich zu einer festgeregelten Teilnahme am Staatsleben gelangte (Sitz im Hause der Lords). In Frankreich ging die alte, öfter erneuerte, zuletzt fast bedeutungslos gewordene Pairie in der Revolution unter. Ludwig XVIII. schuf nach engl. Muster eine neue, in der Pairskammer vereinigte, erbliche Pairie, Ludwig Philipp P. auf Lebenszeit. Durch die Februarrevolution (1848) wurde die Pairskammer beseitigt und 1852 durch den Senat ersetzt. In Deutschland war die Ungleichheit des Besitzes und Einflusses so groß, daß eine eigentliche Pairie sich nicht entwickelte. Hier werden bisweilen die von der Krone ernannten oder als Großgrundbesitzer dazu berufenen Mitglieder der Ersten Kammer P. genannt.