[290]Das Dicasterium (a. d. Griech. – von dem Worte Diky, welches so viel als einen Rechtshandel, Prozeß zwischen Privatpersonen bedeutete), ein Gerichtshof, ein hohes Gericht, vor welchem die rechtlichen Sachen zuletzt entschieden werden.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 290.