[123] Der Bischof (lat. Episcopus) heißt in der katholischen Kirche ein oberer Geistlicher, welcher über eine Diöces oder über ein Bisthum die Aufsicht hat. – Ein Bischof in partibus infidelium heißt ein solcher, welcher zwar den Titel und Rang eines Bischofs hat, aber die Diöces selbst nicht besitzt, welche vielmehr die Ungläubigen inne haben, z. B. der Bischof von Utica, von Tripoli etc. Dahin gehören denn auch die Weihbischöfe (s. den Art. Stift), die päpstlichen Nuntien etc. – Ueber die Wahlart des Bischofs s. m. d. Art. Serutinium (Th. V. S. 407.)
Adelung-1793: Chōr-Bischof, der · Bischof, der
Brockhaus-1911: Bischof [3] · Bischof [4] · Bischof · Bischof [2]
DamenConvLex-1834: Bischof (Getränk) · Bischof
Herder-1854: Bischof [2] · Bischof [1]
Meyers-1905: Bischof [3] · Bischof [2] · Bischof [1]
Pierer-1857: Bischof [3] · Bischof [4] · Bischof-Teiniß · Bischof mit seiner Klerisei · Bischof [1] · Bischof [2]