Die Leibeigenschaft

[554] *Die Leibeigenschaft. Als Nachtrag zu diesem Art. vergl. man das, was über die Lage der Leibeignen in Ehstland bei dem Art. Ehstland in den Nachtr. angeführt worden ist.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 554.
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