[555] Die Leihbank (das Leihhaus, Pfandhaus, franz. der Lombard und lat. Mons pietatis) heißt eine solche öffentliche Anstalt oder Bank, gemeine Casse, aus welcher Andern, unter gewissen Bedingungen und gegen genugsames Unterpfand, Geld dargeliehen wird. M. s. übrigens den Art. Bank.