[10] Die Majorität: so wird beim Stimmensammeln über einen Beschluß, über eine Aufnahme etc. die größere oder Mehrzahl der Stimmen, folglich auch ihr Uebergewicht genannt, daher der Ausdruck: die Majorität hat dafür entschieden, so viel heißt, als: durch Mehrheit der Stimmen ist das und das ausgemacht, festgesetzt worden.