[78] Die Morgengabe hieß sonst eigentlich das Geschenk, welches der neue Ehemann seiner Frau am Morgen oder Tage nach der Hochzeit, zum Zeichen der nun wirklich vollzogenen Ehe, machte; dann versteht man durch der Gerichtsbrauch gewisse Stucke darunter, welche eine adeliche Wittwe aus der Verlassenschaft des Mannes zu fodern berechtiget ist. Man pflegt sie h. z. T durch Ehestiftungen oder Verträge auf eine gewisse Summe zu setzen, welche dann die Wittwe statt jener Stücke erhält.