[158][159] Die Observanz (a. d. Lat.) heißt in den Rechten: das Herkommen, das aus Gewohnheit seither beobachtete Recht; hergebrachtes Recht, wiewol im strengern Sinne Observanz mehr von gerichtlichen Gebräuchen gesagt wird.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 158-160.