Observanz

[371] Observanz, lat. observantia, Beobachtung, Befolgung, die herkömmliche Ehrenbezeugung, die im alten Rom namentlich [371] darin bestand, daß man hochgestellten Männern täglich die Aufwartung machte, dieselben bei ihren Ausgängen begleitete u. dgl. Das canonische Recht versteht unter O. jede Regel, welche bei einer Gemeinde oder einem Collegium durch maßgebende Handlungen festgestellt worden und in Aufnahme gekommen ist, den herkömmlichen Brauch; im bürgerlichen Rechte bezeichnet O. Rechtsgewohnheit, Gerichtsbrauch.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 371-372.
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