Die Obedienz

[158] Die Obedienz (Lat. obedientia) heißt in dem Kanonischen Rechte: 1) Derjenige Gehorsam, oder die Unterthänigkeit, vermöge welcher alle zu einem gewissen Sprengel gehörige, sie seien nun Geistliche oder Laien, dem Bischoffe desselben Sprengels unterworfen sind; 2) nennt man auch in der Römischen Kirche alle Aemter in den Klöstern so, welche den Mönchen von dem Abte aufgelegt werden, und sie mit Gehorsam annehmen und vollziehen müssen; diese letztern heißen daher Obedientiarii.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 158.
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