[315] Die Relegation war eine schon bei den Römern, und zwar vom Augustus eingeführte Art der Verbannung, indem ein Angeschuldigter auf eine gewisse Zeit, wol auch Zeitlebens, an einen bestimmten Ort verwiesen wurde, ohne jedoch seine Rechte oder Güter dadurch zu verlieren. Diese Strafe war nicht so nachtheilig, als das sogenannte exilium, welches schimpflicher ausfiel, indem zugleich jedem untersagt wurde, einem solchen Exulanten Wasser oder Feuer zu reichen. – Auch heut zu Tage ist bekanntermaaßen diese Landesverweisung noch gebräuchlich, indem sie sich entweder aufs ganze Land, oder auf gewisse Districte erstreckt; so ist z. B. auch die akademische Relegation, wenn ein Student von einer hohen Schule, deren Gesetze er übertreten hat, verwiesen wird; welche jedoch nicht mit dem Schimpf verbunden ist, welche andre bürgerliche Relegationen mit sich führen.