[782] Relegation (lat., »Verweisung«), bei den alten Römern in der republikanischen Zeit Entfernung aus Rom, die ein höherer Magistratus gegen solche Personen verfügen durfte, deren Anwesenheit er für staatsgefährlich hielt; unter den Kaisern geringerer Grad der Verbannung, öfters aus Schonung über vornehme Personen verhängt und ohne infamierende Wirkung. Jetzt bezeichnet R. (relegatio publica) Verweisung eines Studierenden vom Gymnasium oder von der Universität, deren milderer Grad das Consilium abeundi (s. d.) ist. Im heutigen französischen Recht (Gesetz vom 27. Mai 1885) bedeutet R. (von der Deportation wie von der Transportation zu unterscheiden) die überseeische Verschickung rückfälliger Verbrecher. S. Deportation.