[376] Die Subordination (a. d. Lat.): die Unterwürfigkeit, oder vielmehr: das untergeordnete Verhältniß eines Untergebenen gegen den Obern, Vorgesetzten. Hauptsächlich versteht man beim Militair darunter die strenge Beobachtung des Gehorsams und der Pflichten, welche der Unterofficier oder Gemeine gegen seinen Vorgesetzten und dessen Befehle hat; doch pflegt man eigentlich dieses untergeordnete Verhältniß des Gemeinen gegen den Officier vielmehr Disciplin zu nennen; dagegen im engeren Sinne die Subordination vorzüglich von den Verhältnissen und Pflichten des Oberofficiers gegen seine Vorgesetzten verstanden wird. Das Verbrechen wider die Subordination, welches theils durch Unterlassung der von den Vorgesetzten ertheilten Befehle, theils durch ungebührliches, widersetzliches Betragen gegen diese begangen wird, ist bekanntermaaßen sehr harter Strafe unterworfen.