Subordination

[31] Subordination (v. lat.), 1) Unterordnung; 2) der Gehorsam, welchen Jemand in Dienstverhältnissen einem Anderen zu leisten hat. Über Subordinationsvergehen od. Subordinationsverbrechen bei Civilisten s. u, Amtsverbrechen. Strenger ist die militärische S., vermöge deren der Soldat im Dienste jedem Befehl, selbst einem, welcher unter anderen Verhältnissen unmoralisch sein würde, gehorchen u. außer dem Dienste wenigstens das unterlassen muß, was ein Vorgesetzter verbietet. Subordinationsvergehen werden beim Militär weit strenger bestraft, als beim Civil. Schon auf leichte folgt Arrest, auf Schimpfen schon Festungsstrafe od. im gelindesten Falle strenger Arrest, bei dem Offizier Cassation u. Festungsarrest, auf Vergreisung an den Vorgesetzten steht der Tod od. mindestens mehrjährige Festungsstrafe.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 31.
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