[383] Gau oder Gow hieß bei den alten Deutschen so viel als eine Provinz oder Landschaft, in welche ihre Länder eingetheilt wurden; daher noch jetzt häufig die Benennung Gau, als Endsylbe eines Landstriches oder einer Provinz, vorkommt, z. B. Breisgau, Sundgau, Hennegau etc. Jeder Gau wurde wieder in Hundredas (bei den Römern Centenas) abgetheilet, weil sie ungefähr aus hundert Familien bestanden. Ueber diese letzteren waren gewisse Richter gesetzt, die die Römer Centeni nannten, und aus welchen unstreitig bei den Franken die Cent- oder[383] Zentgerichte (s. dies. Art.) entstanden. So wie man die Richter dieser Zente Zentgrafen nannte, so hießen diejenigen, die über einen ganzen Gau gesetzt waren, Gaugrafen oder Gografen. Denn seinem Ursprunge nach bedeutete das Wort Graf einen Richter, u. Grafschaft einen Landesbezirk, über welchen der Kaiser einen solchen Richter gesetzt hatte, damit er in demselben über Recht und Gerechtigkeit die Aufsicht führen sollte. Man nannte sie Grafen oder Graven, weil sie Männer von Erfahrung und bejahret, und gleichsam grau sein mußten.