[314] * Regensburg, welches in der allgemeinen Staatenrevolution durch den Entschädigungsreceß von 1803 an den Churs. Erzkanzler kam, ist nun gegenwärtig dem Fürst Primas und Erzbischof als Fürstenthum zuständig, und faßt, außer der Stadt Regensburg, noch die Herrschaften Donaustauf, Wörth und Hohenburg in sich. (Man vergl. den Art. Frankfurt a. M. i. d. N.).