[38] Ahnung, nicht zu verwechseln mit Ahndung, d.h. Bestrafung, ist ein dunkles Vorgefühl von Etwas, das man noch nicht klar gedacht oder erkannt hat, und demnach von der Vermuthung zu unterscheiden, die auf Wahrscheinlichkeitsgründen und Schlüssen und auf dem Gesetz der Ursache und Wirkung beruht. Ein besonderes Ahnungsvermögen der menschlichen Seele ist zwar nicht erweislich, aber es ist ebenso unmöglich zu bestimmen, wie weit der menschliche Geist unter besondern Umständen in dem Vorherempfinden oder Ahnen gelangen könne. So wenig daher der Verständige den Glauben an Ahnungen unbedingt verwirft und als thöricht verlacht, so wird er sich doch stets sorgfältig vor Selbsttäuschung zu hüten suchen, die hierbei gar zu leicht möglich ist. Er wird durch Ahnungen in keinem Falle sich in seinem Leben und Handeln irre machen lassen, obschon sie ihn veranlassen können, in manchen Fällen vorsichtiger zu Werke zu gehen.