[87] Annāten nannte man die durch die Päpste Clemens V. und Johann XXII. im 14. Jahrh. eingeführte Abgabe, welche Diejenigen an den Papst zu entrichten hatten, die ein Kirchenamt erhielten. Während in frühern Zeiten in einigen Ländern die gesammten Einkünfte des ersten Jahres, in andern nur die Hälfte derselben von allen Kirchendienern ohne Unterschied als Annaten gefodert wurden, wird jetzt nur bei höhern Kirchenämtern eine ein für allemal festgesetzte Summe anstatt derselben gezahlt. Auf den Kirchenversammlungen zu Kostnitz, 1414, und zu Basel, 1431, versuchte man die Annaten aufzuheben; allein das zu Aschassenburg abgeschlossene Concordat, 1448, sicherte dem Papste die fernere Erhebung derselben.