Cautel

[392] Cautel heißt jede Vorsichtsmaßregel, wodurch man einen vielleicht eintretenden Schaden von sich abzuwenden sucht, und da besonders bei Eingehung von Rechtsgeschäften Vorsicht nöthig ist, so werden hier eine Menge Cautelen zur Anwendung gebracht und die Kenntniß derselben von jedem tüchtigen Juristen verlangt; ja es wird sogar ein Theil der Rechtswissenschaft, welcher sich mit diesen Vorsichtsregeln beschäftigt, die Cautelarjurisprudenz genannt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 392.
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