Classensteuern

[437] Classensteuern sind Personalabgaben, deren Größe von der Eintheilung der Steuerpflichtigen in gewissen Classen abhängt, die jedoch unter allen Personalgaben darum die gerechtesten und am wenigsten drückenden sind, weil sie unter den Steuerpflichtigen einen gewissen Unterschied machen und die ärmern Classen nicht in gleichem Maße belasten als die Wohlhabenden und Reichen. Der Art ist namentlich die in Preußen durch ein Gesetz vom 30. Mai 1820 und eine nachträgliche Verordnung vom 5. Sept. 1821 eingeführte Classensteuer, welche in andern Ländern zum Theil gar nicht, zum Theil mehr als bloße Kopfsteuer oder als Rang- und Gewerbsteuer (s.d.) u.s.w. vorkommt. Die Steuerpflichtigen zerfallen dabei behufs der Erhebung in vier Classen, deren erste die reichen Einwohner, die zweite die wohlhabenden Bürger und Bauern, die dritte die ärmern Bürger und Bauern, die vierte die Tagelöhner bilden. Jede Classe zerfällt wieder in drei Abtheilungen, in denen jede Familie nach folgendem Verhältniß besteuert wird:


Erste Classe.


1. Abth.12 Thlr. monatl.

2. Abth. 8 Thlr. monatl.

3. Abth. 4 Thlr. monatl.


Zweite Classe.


1. Abth. 2 Thlr. monatl.

2. Abth.11/2 Thlr. monatl.

3. Abth. 1 Thlr. monatl.


Dritte Classe.


1. Abth.2/3 Thlr. monatl.

2. Abth.1/2 Thlr. monatl.

3. Abth.1/3 Thlr. monatl.


Vierte Classe.


1. Abth.1/4 Thlr. monatl.

2. Abth.1/6 Thlr. monatl.

3. Abth.die Person 1 Gr.


Unverheirathete zahlen jedoch in den drei ersten Classen nur die Hälfte der Ansätze. Die Classensteuer gehört in Preußen zu den einträglichsten und am leichtesten und billigsten zu erhebenden der Steuern dieses Staats und beträgt im Durchschnitt 1/9 des ganzen Staatseinkommens. Sie vertritt im Allgemeinen die Mahl-, Schlacht- und Malzsteuer, die nur in 132 großen Städten des preuß. Staats erhoben wird; ausgenommen sind jedoch davon die mediatisirten Herren, das ganze Militair, die Geistlichkeit, Alle, welche auf öffentliche Kosten verpflegt werden und die Fremden, welche sich nicht über ein Jahr in Preußen aufhalten.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 437.
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