Club

[440] Club heißt eine geschlossene Gesellschaft, deren Mitglieder täglich oder nur zu gewisser Zeit, vollzählig oder nur theilweise, des Vergnügens und der Unterhaltung wegen oder um sich über wissenschaftliche, Kunst- und Staatsangelegenheiten zu berathen, an einem bestimmten Orte zusammenkommen. Die letztern oder politischen Clubs bildeten sich zuerst in England, und wurden bald in Frankreich nachgeahmt, wo sie während der Revolution von 1789 außerordentlichen Einfluß erlangten. Im ehemaligen deutschen Reiche waren politische Clubs durch ein Reichsgesetz von 1793 verboten, und sind es auch in den deutschen Bundesstaaten durch die Bundestagsbeschlüsse von 1832.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 440.
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