Concussion

[457] Concussion ist die Erpressung eines Vortheils durch fälschliche Vorspiegelung oder Misbrauch eines Rechts, z.B. der Amtsgewalt, und es ist gleichviel, ob der Vortheil in Geld oder in andern Dingen, z.B. einer Verzichtleistung, besteht. Außer dem Ersatz des Erpreßten werden Verbrechen dieser Art nach gemeinem Rechte willkürlich durch Geld- oder Gefängnißstrafe gebüßt, und Beamte, welche ihre Stellung zu Erpressungen benutzten, werden jedenfalls vom Dienste entfernt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 457.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika