Confrontation

[458] Confrontation nennt man im Strafproceß den Act, durch welchen verschiedene bei einer gerichtlichen Untersuchung [458] betheiligte Personen, Zeugen, Mitschuldige u.s.w. einander gegenübergestellt werden, um über ihre Person oder über zweifelhafte Thatsachen zur Gewißheit zu gelangen. Der Verbrecher kann in der Regel fodern, daß Derjenige, welcher gegen ihn ausgesagt hat, ihm gegenübergestellt werde und ihm ins Gesicht seine Behauptungen wiederhole.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 458-459.
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