Demonstration

[526] Demonstration, ein dem Lateinischen entlehnter Ausdruck, der im Allgemeinen Beweis bedeutet, in der Philosophie aber nur für die aus zureichenden Gründen geführten angewendet zu werden pflegt, durch welche also die Unmöglichkeit des Gegentheils dargethan ist. In der Rechtswissenschaft wird unter Demonstration eine in schleunigen und summarischen Sachen übliche und minder förmliche Führung des Beweises (s.d.) verstanden, beim Kriegswesen aber wird damit eine nur zum Schein unternommene Angriffsbewegung bezeichnet, durch welche der Feind über die Richtung des wahren Angriffs getäuscht werden soll.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 526.
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