[564] Diäten und Tagegelder werden die Vergütungen genannt, welche an Beamte außer ihren gewöhnlichen Besoldungen für die Tage gezahlt werden, wo sie außerordentliche Geschäfte zu besorgen haben, die auch einen außerordentlichen Aufwand, z.B. an Reisekosten, Wohnung und Zehrung mit sich bringen.