Diakonen

[561] Diakōnen hießen bei der ersten christlichen Gemeinde zu Jerusalem, wo die Gütergemeinschaft eingeführt war, die mit Verwaltung der Gemeingüter, mit der Armen- und Krankenpflege und mehren andern, jedoch keineswegs kirchlichen Verrichtungen beauftragte Personen. Erst im 2. und 3. Jahrh. wurden ihnen in andern Gemeinden, wo keine Gütergemeinschaft bestand, von ihren kirchlichen Vorgesetzten andere Geschäfte übertragen; sie mußten nun die Aufsicht beim Gottesdienste führen, den Bischöfen bei ihren Amtsverrichtungen beistehen und die Ceremonien verrichten, welche den Sacramenten vorangingen und sie beschlossen, weshalb sie auch die Adjutanten der Bischöfe genannt worden sind. Aus den Diakonen bildeten sich nun auch Erz- oder Archidiakonen, welche anfänglich nur durch ihr Alter, später aber und vorzüglich im Mittelalter auch durch einen größern Geschäftskreis sich unterschieden, zu dem in manchen Fällen auch das Predigen gehörte. Gegenwärtig heißt in der evangelisch-lutherischen Kirche meist der Geistliche an Kirchen in größern Städten Diakonus, welcher zwar die Amtsverrichtungen des Pastors und Archidiakonus theilt, gewöhnlich aber nur die Nachmittagspredigten zu halten hat. In der katholischen und reformirten Kirche liegt die Seelsorge der Gemeinde außer dem Bereiche der Diakonen; denn in der erstern haben sie beim Gottesdienste das Ceremoniel auszuüben, in der letztern ist ihnen nur die Pflege der Armen anbefohlen, für die sie Almosen sammeln und über die Vertheilung derselben dem Kirchenrathe Rechnung ablegen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 561.
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