[669] Entreacte, ein franz. Ausdruck für die Zeit zwischen den Acten oder Aufzügen bei theatralischen Vorstellungen, dem der deutsche Zwischenact entspricht. Man versteht ferner unter Entreact die Musik, mit welcher die Zwischenacte ausgefüllt werden, und die meist aus beliebig gewählten Tonstücken besteht; es gibt indessen für diesen Zweck und auch für [669] bestimmte Theaterstücke ausschließlich verfaßte Entreactes, wie z.B. Beethoven deren für das Trauerspiel »Egmont« von Göthe componirt hat. Bei Aufführung von Opern schweigt die Musik während der Zwischenacte, die früher mit dem sogenannten Intermezzo oder dem Ballet ausgefüllt wurden; auch jetzt lassen sich zuweilen in den Zwischenacten Tonkünstler und Sänger hören.