Epilog

[675] Epĭlog, ein Schlußwort, eine Endrede, womit ein Gedicht, eine öffentliche Rede, ein Schauspiel, ein schriftstellerisches Werk beschlossen wird. Das Gegentheil ist Prolog, Vorwort, Vorrede. Wie fast alle Werke mit einer Vorrede [675] beginnen, um den Leser mit der Veranlassung, den Hülfsquellen, der Absicht der Schrift bekannt zu machen, so endigen manche auch mit einem Schlußworte, worin der Inhalt kurz zusammengedrängt und der Zweck nochmals deutlich wiederholt wird, nebst hinzugefügten nutzanwendenden Bemerkungen. Besonders in Schauspielen (auch in Romanen) ist es mitunter nöthig, daß der Zuschauer und Leser zuerst auf den Standpunkt geführt und ihm die frühere Entwickelung vorgelegt werde, von dem aus und mit welcher er nun im Stande ist, den Beginn der Handlung und die dargestellten Begebenheiten zu verstehen. Solches ist die Sache des Prologs, sowie zu Zeiten ein Epilog die fernere Wendung und das endliche Geschick der handelnden Personen darstellt. Bei Eröffnung von Bühnen, sowie bei besonders festlichen Gelegenheiten pflegt ebenfalls ein der Feier angemessener Prolog der Darstellung vorauszugehen, und ebenso werden letzte Vorstellungen einer Schauspielergesellschaft oder in einem zu verlassenden Hause mit einem Epiloge geschlossen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 675-676.
Lizenz:
Faksimiles:
675 | 676
Kategorien: