[11] Fasces hießen bei den Römern die symbolischen Zeichen der richterlichen Würde und bestanden in einem Bündel glatter Stäbe, welche ein Beil umgaben. Schon die röm. Könige ließen sich von den 12 Lictoren (Gerichtsdienern) diese Abzeichen ihrer Majestät vortragen. Später gingen sie auf die Consuln über, doch hatten auch die übrigen hohen Magistratspersonen nach Maßgabe ihrer Würde, mit Ausnahme des Censors, jeder eine Anzahl Fasces. In Rom selbst durften zur Zeit der Republik die Fasces nicht mit den Beilen getragen werden und als Anerkennung der obersten Würde des Volks wurden die Fasces vor dem versammelten Volke gesenkt.