[132] Galeeren sind Seeschiffe, welche durch Ruder in Bewegung gesetzt werden und 130–140 F. lang, 16–20 F. breit sind.
Sie haben auf jeder Seite 25 Ruder, von denen jedes durch fünf Ruderknechte, welche Galeerensklaven heißen, in Bewegung gesetzt werden. Diese Ruderknechte sitzen innerhalb des Bords (Schiffsrandes) auf Ruderbänken. Durch das ganze Fahrzeug geht in der Mitte ein bedeckter Gang, welcher dazu dient, das Gepäck der Schiffsbemannung zu bewahren und auf dem die Aufseher hin und hergehen, um das Rudern zu reguliren und die Sklaven zu beaufsichtigen. Das mit einem langen Schnabel versehene Vordertheil des Schiffs hat ein Verdeck für die Soldaten, unter welchem einige größere und mehre kleinere Geschütze stehen. Die Cajüte des Capitains befindet sich im Hintertheil. Die Galeeren haben zwei niedrige Masten mit dreieckigen (sogenannten lateinischen) Segeln. Sie eignen sich vorzüglich zum Fahren zwischen Klippen und Untiefen, weniger für die offene See, weil sie kein Verdeck haben. Galeeren von geringerer Größe, mit nur 16–20 Rudern auf jeder Seite, werden Galeoten, Galioten oder Halbgaleeren genannt. Bei ihnen hat jedes Ruder nur einen Ruderknecht, der zugleich Soldat und mit einer Muskete bewaffnet ist. Man bedient sich ihrer besonders im Kriege. Die zum Bombardement von Seeplätzen bestimmten und eingerichteten heißen Bombardiergalioten. Größer als die gewöhnlichen Galeeren, übrigens ebenso eingerichtet, sind die Galeassen. Sie sind stärker mit Geschütz besetzt, haben drei Masten, 30 Paar Ruder auf jeder Seite, ungefähr 1000 M. Bemannung und sind 170 F. lang, 30–34 F. breit. Seitdem die Segelschiffe verbessert worden, sind die Galeeren allmälig abgekommen, während sie im 13. Jahrh. die einzigen Schiffe waren, deren man sich im Seekriege bediente. Die Ruderarbeit ist eine der schwersten und härtesten Arbeiten, die es gibt, daher hat man zu Galeerensklaven nur Verbrecher genommen, und die Galeerenarbeit ist in den Ländern, welche noch Galeeren haben, die schwerste Strafe nach der Todesstrafe. Die Galeerensklaven werden, damit sie nicht durch die Flucht sich der Strafe entziehen, an Ketten gelegt, die geringste Vergehung wird mit harter Leibesstrafe geahndet und eine Selbstverstümmelung, welche zum Rudern unfähig macht, zieht Todesstrafe nach sich. Sie werden überdies beim Antritt der Strafe gebrandmarkt, wenn die Strafe auf Lebenszeit ausgesprochen ist, für bürgerlich todt erklärt und bekommen einen langen Rock zur Bekleidung. Auch werden ihnen die Haare vom Kopfe glatt weggeschnitten. Seitdem die Galeeren abgekommen, verwendet man die Galeerensklaven zu schweren Hafen- und Festungsarbeiten u. dgl. Auch nennt man in Frankreich die zu Arbeiten für das Seewesen bestimmten großen Gebäude Galeeren, in denen gewöhnlich Galeerensklaven arbeiten.