Gendarmen

[180] Gendarmen heißt gegenwärtig eine Art Miliz, welche in mehren Staaten eingeführt ist und den Zweck hat, auf Beobachtung der policeilichen Verordnungen Acht zu haben, policeiliche Maßregeln in Ausführung zu bringen, sowie im Allgemeinen für öffentliche Ruhe und Sicherheit zu wachen. In Preußen stehen die Land-Gendarmen in Bezug auf ihre Dienstverrichtungen unter der Civilbehörde. Sie bilden acht Brigaden und stehen unter der Oberaufsicht eines Generals. Sie sind Dasselbe, was z.B. in Hanover die Landdragoner sind. Die preuß. Armee-Gendarmen sind den Generalen und Brigadecommandeurs als berittene Ordonnanzen zugetheilt. Im Kriege sollen die Armee-Gendarmen auf Beobachtung der Ordnung unter den Soldaten außer dem Dienste sehen. Die Grenz-Gendarmen sind den Zollämtern zugetheilt, um bei Bewachung der Grenze gegen Contrebandiers behülflich zu sein. – Die in der ersten franz. Revolution organisirten Gendarmen standen während eines Treffens hinter der Fronte, um die Flüchtigen und Versprengten wieder in Reihe und Glied zurückzutreiben. Es wurden unter dieses Corps nur gediente und ausgezeichnete Krieger aufgenommen; sie standen in großem Ansehen und hatten die ausgedehntesten Vollmachten. Der Name Gendarmen, eigentlich Gens d'armes, d.h. Waffenleute, stammt aus sehr früher Zeit. Namentlich hießen so die Ritter, welche den Kern der franz. Reiterei im 15. Jahrh. ausmachten. Jeder von diesen Rittern hatte einen Knappen, einen Pagen und drei Armbrustschützen. Später bildeten die Gendarmen in Frankreich bis zur Revolution und in Preußen bis 1806 einen Theil der schweren Cavalerie.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 180.
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