[265] Gretnagreen oder Graitneygreen ist ein Ort in Schottland ohnweit der engl. Grenze, welcher dadurch bekannt geworden ist, daß noch bis in die neueste Zeit sich daselbst viele Paare ehelich verbinden lassen, welche wegen mangelnder Einwilligung der Ältern oder aus andern Gründen nach den engl. Gesetzen nicht getraut werden dürfen. Nach schot. Gesetzen wird nämlich die Ehe nur als bürgerlicher Vertrag betrachtet, und es genügt zu einer rechtlich gültigen[265] Ehe, daß ein Friedensrichter das liebende Paar zusammengibt, welches nur zu betheuern hat, daß es ledig und nicht in einem Grade verwandt sei, bei dem die Gesetze die eheliche Verbindung verbieten. Weder Aufgebot noch Einwilligung der Ältern, noch eine kirchliche Handlung sind bei einer solchen Trauung nöthig. In G. war bis 1827 ein Grobschmied Friedensrichter und sehr bereit, Ehen zu schließen, wodurch er sich eine bedeutende Einnahme verschaffte. Man rechnet, daß ehemals jährlich im Durchschnitt 65 Ehen in G. geschlossen wurden, und jede brachte dem Friedensrichter 15 Guineen ein. In Folge neuerer engl. Gesetze gegen alle heimliche Verehelichungen, die mit Verbannung bestraft werden, kommen solche Ehen in G. nicht oft mehr vor.