[571] Verbannung ist eine mit Deportation, Exil und Landesverweisung verwandte Strafe, durch welche dazu Verurtheilte genöthigt werden, einen gewissen Bezirk oder auch ein Land auf kürzere oder längere Zeit zu meiden. Sie wird in neuester Zeit namentlich gegen politischer Vergehen Schuldige angewendet, die man dadurch aus den Kreisen entfernt, wo man ihren Einfluß für gefährlich erachtet, ohne sie gerade der Freiheit zu berauben.