Hausiren

[344] Hausiren heißt von Haus zu Haus gehen, namentlich um Waaren zu verkaufen. Da auf diese Weise nur geringe Quantitäten Waare abgesetzt werden können, so ist der Hausirhandel eine Art des Kleinhandels. Er ist für die Bewohner der Dörfer sehr bequem, weil diese sonst, um ihre Bedürfnisse sich zu erstehen häufig erst die Städte aufsuchen müssen, und dient zur Vermehrung des kaufmännischen Betriebes. Doch hat man ihn in neuerer Zeit sehr beschränkt, nicht nur weil man glaubt, daß die Städte durch denselben beeinträchtigt würden, sondern besonders darum, weil er sehr häufig zu Betrug und von liederlichem Gesindel zu einem Vorwande benutzt worden ist, sich in die Häuser zu schleichen, um sich nach der Gelegenheit zu Diebereien und dergl. umzusehen. In manchen Staaten ist der Hausirhandel besonders den Juden ganz verboten oder doch nur zur Zeit von Messen und Jahrmärkten erlaubt.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 344.
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