[344] Haussuchung ist ein Mittel, welches bei Criminaluntersuchungen häufig zur Anwendung gebracht wird, entweder um einen flüchtigen Verbrecher oder nähere Spuren und Anzeichen eines begangenen Verbrechens aufzufinden. Sie ist entweder eine allgemeine, wenn sie sich auf ganze Ortschaften oder bestimmte Districte erstreckt, oder eine besondere, wenn sie nur in gewissen, Verdacht erregenden Wohnungen vorgenommen wird. Da durch eine Haussuchung letzterer Art ein bestimmter Verdacht ausgesprochen wird und folglich etwas Ehrenkränkendes in derselben liegt, so darf sie nie ohne gegründete Veranlassung, und nur mit Vorbedacht und nach reiflicher Überlegung vorgenommen werden; auch ist nur der Richter selbst oder der gehörig legitimirte Stellvertreter desselben zu ihrer Vornahme befugt. Diesem aber muß auch unweigerlich das Haus und jeder Verschluß, dessen Öffnung ihm nothwendig erscheint. geöffnet werden und jede Widersetzlichkeit gegen die mit der Vollziehung beauftragten obrigkeitlichen Personen ist strafbar.