[390] Hintersassen nannte man im Mittelalter diejenigen Leute, welchen von einem Gutsherrn einzelne Theile seines Guts zum Bebauen übergeben waren, wofür sie ihn als Schutzherrn anerkennen und gewisse Dienste leisten mußten. Sie waren zwar nicht freie Eigenthümer, aber auch keine Leibeigne. Unter den unter einem Herrn verbundenen Hintersassen fand immer eine Verbindung in der Art statt, daß alle auf das Gut bezügliche Streitigkeiten von den aus gleichem Stande gewählten Schöppen entschieden wurden. Noch heute finden wir in manchen Ländern die Bezeichnung Hintersassen für gewisse Classen von Bauern; so heißen in Sachsen die Besitzer kleinerer Bauerngüter Hintersassen oder Gärtner.