[765] Löschen, auch Losen, Lossen oder Entlossen bezeichnet in der Sprache der Schiffer das Auspacken der Frachtgegenstände aus den Schiffen. Die Zeit, binnen welcher nach dem mit dem Schiffer getroffenen Übereinkommen die Waare ausgepackt sein muß, heißt die Lösch- oder Liegetage, und wenn der Schiffer durch Verzögerung des Auspackens über die bedungene Zeit aufgehalten wird, so hat er Anspruch auf Entschädigung. – Der meist gepflasterte, nach dem Wasser sich herabsenkende Platz an einem Hafen oder an dem Ufer eines schiffbaren Stromes, an welchem das Einladen der Waaren zu geschehen pflegt, heißt der Loßplatz.