[697] Landschaft bezeichnet ursprünglich eine Landesabtheilung oder auch eine Gegend, insofern sie sich dem Auge als ein Ganzes darbietet (daher Landschaftsmalerei, s. Malerei); dann aber die Gesammtheit der Landstände. (S. Stände.) Auch werden wol die landschaftlichen Creditvereine (s. Credit) mit diesem Worte bezeichnet.